Kurs für Berufsbildner/innen (40h)
Anmerkung: Die Gestaltung des Kurses ist den Kursanbietern überlassen. Als SBBK betonen wir jedoch die Wichtigkeit von Fallbesprechungen und Erfahrungsaustausch unter den Kursteilnehmenden für diesen Kurs. Hierfür empfehlen wir, genügend Zeit einzuplanen und geeignete Formen (Kontaktunterricht in analoger oder digitaler Form) anzuwenden. Ebenso sollen die transversalen Themenbereiche (Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung und Chancengerechtigkeit, vgl. Kp. 5.5 im SBFI-Rahmenlehrplan) im Kurs adäquat thematisiert werden.
- SBBK: Lehrplan für den Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (40h) [PDF, 66.46 KB]Herunterladen
Die Bildungsziele und die dazugehörigen verlangte Kompetenzen sind in den unterstehenden Akkordeonelementen aufgelistet. Beim Öffnen der einzelnen Akkordeonelemente finden Sie zu den einzelnen Kompetenzen die passende(n) Seite(n) auf berufsbildung.ch, die passenden Kapitel im Handbuch betriebliche Grundbildung sowie die dazugehörigen Nummern der QualiCarte .
Bildungsziel 1: Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten
1.1 Die Berufsbildner / innen bereiten den Lehrbeginn der Lernenden vor: Sie führen in die betriebliche Organisation (insbesondere Zuständigkeiten) und Verhaltensregeln ein.
- Website: Lehrstart vorbereiten , Lehre planen
- Kapitel im Handbuch: A2.4 Lehrverhältnis, A3.1 Arbeitsplatz vorbereiten, A3.3 Integration der Lernenden in das Unternehmen, A4.7 Teamarbeit
- QualiCarte: Nr. 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11
1.2 Die Berufsbildner / innen sind fähig, Gespräche kompetent zu führen, um die Lernende zu fördern.
- Website: Führen und motivieren , Dokumentieren und bewerten
- Kapitel im Handbuch: A4.5 Gesprächsführung, B5.4 Kommunikation und Information
- QualiCarte: Nr. 2, 13, 22, 23
1.3 Die Berufsbildner / innen erkennen allfällige Probleme und treffen zusammen mit den Bildungspartnern die nötigen Massnahmen.
- Website: Unterstützende Massnahmen
- Kapitel im Handbuch: A4.6 Probleme lösen, B5.5 Ein gutes Betriebsklima schaffen, B6.1 Schwierigkeiten und Abhängigkeiten erkennen
- QualiCarte: Nr. 14, 20, 24, 28
1.4 Die Berufsbildner / innen setzen Massnahmen um, welche die berufliche und persönliche Entfaltung, die Selbstständigkeit und Gesellschaftsfähigkeit der Lernenden unterstützen.
- Website: Führen und motivieren , Unterstützende Massnahmen
- Kapitel im Handbuch: A4.8 Führen und motivieren, B5.1 Eigenheiten der 15- bis 20-Jährigen, B5.2 Umgang mit Lernenden in der Adoleszenz
- QualiCarte: Nr. 19, 21, 23
Bildungsziel 2: Planung und Umsetzung der betrieblichen Bildung
2.1 Die Berufsbildner / innen kennen den Bildungsplan und die Instrumente zur Förderung der betrieblichen Bildung.
- Website: Lehre planen , Dokumentieren und bewerten
- Kapitel im Handbuch: A3.2 Planen der betrieblichen Grundbildung, A4.2 Bildungsbericht, A4.3 Lerndokumentation
- QualiCarte: Nr. 12, 15
2.2 Die Berufsbildner / innen planen den Bildungsverlauf so, dass alle Elemente des Bildungsplans integriert werden.
- Website: Lehre planen
- Kapitel im Handbuch: A3.2 Planen der betrieblichen Grundbildung
- QualiCarte: Nr. 12, 14, 15, 28
2.3 Die Berufsbildner / innen legen klare und messbare Ziele fest.
- Website: Dokumentieren und bewerten
- Kapitel im Handbuch: A4.1 Lernprozesse im Betrieb
- QualiCarte: Nr. 16
2.4 Die Berufsbildner / innen planen, zeigen und erklären Arbeitsmethoden und -abläufe.
- Website: Lehre planen , Dokumentieren und bewerten , Führen und motivieren
- Kapitel im Handbuch: A4.1 Lernprozesse im Betrieb
- QualiCarte: Nr. 17
2.5 Die Berufsbildner / innen sorgen dafür, dass die Lernenden in adäquater Weise in die Betriebsprozesse und Arbeitsorganisation integriert werden.
- Website: Lehrstart vorbereiten
- Kapitel im Handbuch: A3.3 Integration der Lernenden in das Unternehmen
- QualiCarte: Nr. 9, 10, 19
2.6 Die Berufsbildner / innen überprüfen die Arbeitsergebnisse der Lernenden nach qualitativen und quantitativen Kriterien.
- Website: Unterstützende Massnahmen , Dokumentieren und bewerten
- Kapitel im Handbuch: B4.6 Beurteilung
- QualiCarte: Nr. 18
2.7 Die Berufsbildner / innen sensibilisieren die Lernenden für lebenslanges Lernen.
- Website: -
- Kapitel im Handbuch: B4.4 Die Rolle der Berufsbildner/innen
- QualiCarte: Nr. 27
2.8 Die Berufsbildner / innen überprüfen die eigene Umsetzung mit Methoden der Qualitätssicherung und -entwicklung (z. B. QualiCarte).
- Website: Ausbildungsqualität sicherstellen
- Kapitel im Handbuch: A1.4 bQualitätsentwicklung mit der QualiCarte
- QualiCarte: Alles
Bildungsziel 3: Lernende auswählen, fördern und beurteilen
3.1 Die Berufsbildner / innen bestimmen das Anforderungsprofil der Lernenden, abgeleitet von den Anforderungen des Berufs und des Betriebs.
- Website: Lehrstelle ausschreiben
- Kapitel im Handbuch: A2.1 Anforderungsprofil
- QualiCarte: Nr. 1
3.2 Die Berufsbildner / innen kennen die Methoden und Instrumente der Selektion (z. B. Be-werbungsgespräche, Tests, Schnupperlehren) und können diese gezielt und kompetent anwenden.
- Website: Lernende auswählen
- Kapitel im Handbuch: A2.2 Selektion
- QualiCarte: Nr. 2, 3, 5
3.3 Die Berufsbildner / innen können einen Bildungsbericht gemäss den methodischen Vorgaben und Anforderungen des Berufs erstellen.
- Website: Dokumentieren und bewerten
- Kapitel im Handbuch: A4.2 Bildungsbericht
- QualiCarte: Nr. 22
3.4 Die Berufsbildner / innen analysieren die Leistungen und können, wenn nötig, die entsprechenden Stütz- und Fördermassnahmen einleiten und wissen, wie ein Nachteilsausgleich zu beantragen ist.
- Website: Lehrabschluss , Unterstützende Massnahmen
- Kapitel im Handbuch: A4. Lehren und Lernen im Betrieb
- QualiCarte: Nr. 14, 18, 20, 21
3.5 Die Berufsbildner / innen erkennen die Wichtigkeit der Lerndokumentation und sind mit Methoden vertraut, wie diese auszufüllen ist.
- Website: Dokumentieren und bewerten
- Kapitel im Handbuch: A4.3 Lerndokumentation
- QualiCarte: Nr. 15, 16, 18
Bildungsziel 4: Rahmenbedingungen der Berufsbildung
4.1 Die Berufsbildner / innen kennen die Verordnung und das Qualifikationsverfahren des entsprechenden Berufs.
- Website: Qualifikationsverfahren
- Kapitel im Handbuch: B1.4 Die Qualifikationsverfahren
- QualiCarte: Nr. 15, 25, 27
4.2 Die Berufsbildner / innen kennen die gesetzlichen Vorschriften, welche die Tätigkeit als Berufsbildner / in betreffen insbesondere in Bezug auf den Lehrvertrag und die verschiedenen Bildungstypen der beruflichen Grundbildung.
- Website: Rechtliche Grundlagen , Lehrvertrag von A bis Z , Berufliche Grundbildung
- Kapitel im Handbuch: A2.3 Anstellung und Lehrvertrag, A2.4 Lehrverhältnis, A5.1 Vorbereiten der Lernenden auf das Qualifikationsverfahren, B3.1 Gesetzliche Grundlagen
- QualiCarte: Nr. 7, 11, 12, 27, 28
4.3 Die Berufsbildner / innen arbeiten mit den gesetzlichen Vertretungen, kantonalen Behörden, Organisationen der Arbeitswelt, Berufsfachschulen, üK-Anbietern und Beratungsstellen zusammen.
- Website: Berufsbildung in der Schweiz , Rechtliche Grundlagen
- Kapitel im Handbuch: B2. Bildungspartner
- QualiCarte: Nr. 20, 24
4.4 Die Berufsbildner / innen wenden die Vorgaben der Berufsbildung, im Arbeitsrecht, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (insbesondere Anhang 2 des Bildungsplans), des Datenschutzes sowie im Umweltbereich konform an.
- Website: Berufsbildung in der Schweiz , Rechtliche Grundlagen
- Kapitel im Handbuch: B3.1 Gesetzliche Grundlagen
- QualiCarte: Nr. 10
4.5 Die Berufsbildner / innen sind für die spezifischen Herausforderungen der Lernenden sensibilisiert, können Hilfestellungen leisten und nutzen Beratungsangebote zielgerichtet.
- Website: Unterstützende Massnahmen
- Kapitel im Handbuch: B5. Die Lernenden verstehen und begleiten
- QualiCarte: Nr. 23, 24, 26
Rechtliche Grundlage des Lehrplanes
Die Kantone haben den Auftrag, für die Bildung der Berufsbildner/innen zu sorgen (Art. 45 BBG ). Gemäss Art. 44 BBV können die 100 Lernstunden, die zur Erlangung der berufspädagogischen Qualifikation für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben vorgesehen sind, durch 40 Kursstunden ersetzt werden. Dieser Ausbildungsweg führt zu einem kantonalen, eidgenössisch anerkannten Kursausweis.
Der vom SBFI veröffentlichte «Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche» definiert den Inhalt dieser 40 Kursstunden nicht. Deshalb haben die Kantone einen Lehrplan formuliert, der von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK verabschiedet wurde.
Vom «Rahmenlehrplan für Bildungsverantwortliche » wurden Struktur und Terminologie (Bildungsziele, Inhalte, Standards) als gemeinsame Basis übernommen. Form und Gestaltung der Kurse sind Sache der einzelnen Kantone und können unterschiedlich sein.
