Kurs für Berufsbildner/innen (40h)

Anmerkung: Die Gestaltung des Kurses ist den Kursanbietern überlassen. Als SBBK betonen wir jedoch die Wichtigkeit von Fallbesprechungen und Erfahrungsaustausch unter den Kursteilnehmenden für diesen Kurs. Hierfür empfehlen wir, genügend Zeit einzuplanen und geeignete Formen (Kontaktunterricht in analoger oder digitaler Form) anzuwenden. Ebenso sollen die transversalen Themenbereiche (Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung und Chancengerechtigkeit, vgl. Kp. 5.5 im SBFI-Rahmenlehrplan) im Kurs adäquat thematisiert werden.

  • SBBK: Lehrplan für den Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (40h) [PDF, 66.46 KB]Herunterladen

Die Bildungsziele und die dazugehörigen verlangte Kompetenzen sind in den unterstehenden Akkordeonelementen aufgelistet. Beim Öffnen der einzelnen Akkordeonelemente finden Sie zu den einzelnen Kompetenzen die passende(n) Seite(n) auf berufsbildung.ch, die passenden Kapitel im Handbuch betriebliche Grundbildung sowie die dazugehörigen Nummern der QualiCarte

Bildungsziel 1: Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten

1.1 Die Berufsbildner / innen bereiten den Lehrbeginn der Lernenden vor: Sie führen in die betriebliche Organisation (insbesondere Zuständigkeiten) und Verhaltensregeln ein.

1.2 Die Berufsbildner / innen sind fähig, Gespräche kompetent zu führen, um die Lernende zu fördern.

1.3 Die Berufsbildner / innen erkennen allfällige Probleme und treffen zusammen mit den Bildungspartnern die nötigen Massnahmen.

1.4 Die Berufsbildner / innen setzen Massnahmen um, welche die berufliche und persönliche Entfaltung, die Selbstständigkeit und Gesellschaftsfähigkeit der Lernenden unterstützen.

Bildungsziel 2: Planung und Umsetzung der betrieblichen Bildung

2.1 Die Berufsbildner / innen kennen den Bildungsplan und die Instrumente zur Förderung der betrieblichen Bildung.

2.2 Die Berufsbildner / innen planen den Bildungsverlauf so, dass alle Elemente des Bildungsplans integriert werden.

2.3 Die Berufsbildner / innen legen klare und messbare Ziele fest.

2.4 Die Berufsbildner / innen planen, zeigen und erklären Arbeitsmethoden und -abläufe.

2.5 Die Berufsbildner / innen sorgen dafür, dass die Lernenden in adäquater Weise in die Betriebsprozesse und Arbeitsorganisation integriert werden.

2.6 Die Berufsbildner / innen überprüfen die Arbeitsergebnisse der Lernenden nach qualitativen und quantitativen Kriterien.

2.7 Die Berufsbildner / innen sensibilisieren die Lernenden für lebenslanges Lernen.

2.8 Die Berufsbildner / innen überprüfen die eigene Umsetzung mit Methoden der Qualitätssicherung und -entwicklung (z. B. QualiCarte).

Bildungsziel 3: Lernende auswählen, fördern und beurteilen

3.1 Die Berufsbildner / innen bestimmen das Anforderungsprofil der Lernenden, abgeleitet von den Anforderungen des Berufs und des Betriebs.

3.2 Die Berufsbildner / innen kennen die Methoden und Instrumente der Selektion (z. B. Be-werbungsgespräche, Tests, Schnupperlehren) und können diese gezielt und kompetent anwenden.

3.3 Die Berufsbildner / innen können einen Bildungsbericht gemäss den methodischen Vorgaben und Anforderungen des Berufs erstellen.

3.4 Die Berufsbildner / innen analysieren die Leistungen und können, wenn nötig, die entsprechenden Stütz- und Fördermassnahmen einleiten und wissen, wie ein Nachteilsausgleich zu beantragen ist.

3.5 Die Berufsbildner / innen erkennen die Wichtigkeit der Lerndokumentation und sind mit Methoden vertraut, wie diese auszufüllen ist.

Bildungsziel 4: Rahmenbedingungen der Berufsbildung

4.1 Die Berufsbildner / innen kennen die Verordnung und das Qualifikationsverfahren des entsprechenden Berufs.

4.2 Die Berufsbildner / innen kennen die gesetzlichen Vorschriften, welche die Tätigkeit als Berufsbildner / in betreffen insbesondere in Bezug auf den Lehrvertrag und die verschiedenen Bildungstypen der beruflichen Grundbildung.

4.3 Die Berufsbildner / innen arbeiten mit den gesetzlichen Vertretungen, kantonalen Behörden, Organisationen der Arbeitswelt, Berufsfachschulen, üK-Anbietern und Beratungsstellen zusammen.

4.4 Die Berufsbildner / innen wenden die Vorgaben der Berufsbildung, im Arbeitsrecht, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (insbesondere Anhang 2 des Bildungsplans), des Datenschutzes sowie im Umweltbereich konform an.

4.5 Die Berufsbildner / innen sind für die spezifischen Herausforderungen der Lernenden sensibilisiert, können Hilfestellungen leisten und nutzen Beratungsangebote zielgerichtet.

Rechtliche Grundlage des Lehrplanes

Die Kantone haben den Auftrag, für die Bildung der Berufsbildner/innen zu sorgen (Art. 45 BBG ). Gemäss Art. 44 BBV können die 100 Lernstunden, die zur Erlangung der berufspädagogischen Qualifikation für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben vorgesehen sind, durch 40 Kursstunden ersetzt werden. Dieser Ausbildungsweg führt zu einem kantonalen, eidgenössisch anerkannten Kursausweis. 

Der vom SBFI veröffentlichte «Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche» definiert den Inhalt dieser 40 Kursstunden nicht. Deshalb haben die Kantone einen Lehrplan formuliert, der von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK verabschiedet wurde.

Vom «Rahmenlehrplan für Bildungsverantwortliche » wurden Struktur und Terminologie (Bildungsziele, Inhalte, Standards) als gemeinsame Basis übernommen. Form und Gestaltung der Kurse sind Sache der einzelnen Kantone und können unterschiedlich sein.

Lehrplan für den 40-Stunden-Kurs