• Arbeitsvertragsrecht

    Der Arbeitsvertrag ist im OR geregelt. Arbeitsverträge sind Bestandteil des Privatrechts, aber wegen der starken Einwirkungen der Arbeitsverhältnisse auf die Persönlichkeit mit zwingenden Vorschriften versehen. Die Freiheit der Vertragsgestaltung wird zudem durch zwingende öffentlich-rechtliche Vorschriften eingeschränkt, die sich im Arbeitsgesetz und im Berufsbildungsgesetz (BBG) finden.

    Die wichtigsten Bestimmungen sind im «Wegweiser durch die Berufslehre» aufgeführt.