Behörden

Für die Berufsbildung spielen verschiedene Behörden auf der Ebene des Bundes und auf der Ebene der Kantone eine Rolle. Sie übernehmen Entscheidungs-, Überwachungs- und Beratungsfunktionen:

Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 
Oberste Aufsichts- bzw. Vollzugsinstanz des Bundes.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 
Amtsstelle des Bundes zum Vollzug der Aufgaben gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG): Erlass der Bildungsverordnungen, Erlass der Rahmenlehrpläne und Genehmigung der Bildungspläne, Anerkennung von Bildungsangeboten der höheren Berufsbildung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems, Förderung von Innovationen und Unterstützung von besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse.

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Innenpolitisch wirkt das SECO als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Sozialpartnern und Politik. Es unterstützt die regional und strukturell ausgewogene Entwicklung der Wirtschaft und gewährleistet den Arbeitnehmerschutz. Mit seiner Arbeitsmarktpolitik leistet es einen Beitrag zur Verhinderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und damit zur Erhaltung des sozialen Friedens.

Arbeitsinspektorat
Amtsstellen des Bundes und der Kantone zum Vollzug des Arbeitsgesetzes: Arbeitszeitvorschriften, Gesundheitsschutz, teilweise Unfallverhütung.

Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK)
Die kantonalen Erziehungs- und Bildungsdepartemente oder -direktionen sind in der EDK zusammengeschlossen. Die wichtigste Fachkommission für die Berufsbildung ist die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK).

Erziehungs-, Bildungs- oder Volkswirtschaftsdepartement oder -direktion
Aufsichtsinstanz für das Berufsbildungsamt, Vollzugs- und Aufsichtsbehörde in den vom kantonalen Recht vorgesehenen Fällen. Der Bereich der Berufsbildung ist nur noch in zwei Kantonen (FR, ZG) dem Volkswirtschaftsdepartement unterstellt.

Berufsbildungsamt
Wichtigste Amtsstelle für den Vollzug des Berufsbildungsgesetzes (BBG) auf Kantonsebene. In Anwendung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der kantonalen Einführungsgesetze vollziehen die Berufsbildungsämter die meisten Aufgaben, die den kantonalen Behörden vorbehalten sind: Lehraufsicht, Prüfungswesen, Schulaufsicht, Bildung der Berufsbildner/innen, Bearbeitung der Gesuche um Kantons- bzw. Staatsbeiträge usw.

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