Bildungsurlaub

Unter einem Bildungsurlaub wird in der Regel eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung der Mitarbeiter/innen zu persönlichen Bildungszwecken verstanden. Die Kostenbeteiligung der Arbeitgeber/innen hängt oft davon ab, inwieweit sie an der Ausbildung interessiert sind. Der Bildungsurlaub ist nicht gesetzlich geregelt. Hingegen finden sich Vereinbarungen dazu in einigen Gesamtarbeitsverträgen.