Wegweiser durch die Berufslehre

3.1.7. Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb

Der Lehrbetrieb darf die lernende Person nicht verpflichten, nach Abschluss der beruflichen Grundbildung weiterhin im Lehrbetrieb zu arbeiten.

OR Art. 344a Abs. 6

INFO

Das Lehrverhältnis endet mit dem im Lehrvertrag festgelegten Datum.