Wegweiser durch die Berufslehre

1.4. Aufsicht

Die Kantone, zuständig für die Qualität der Ausbildung, sorgen für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung. Sie beraten und begleiten die Lehrvertragsparteien in Sachfragen und bei Schwierigkeiten und fördern die Zusammenarbeit zwischen den Partnern und Partnerinnen der beruflichen Grundbildung.

In den meisten Kantonen beschäftigt das kantonale Berufsbildungsamt Berufsinspektorinnen und -inspektoren oder Ausbildungsberater/innen.

Die Aufsicht berät und begleitet Betriebe, die einen neuen Ausbildungsplatz schaffen oder die ihre Bildung in beruflicher Praxis verbessern wollen. Sie setzt sich ein, wenn sich die Vertragsparteien nicht einig werden oder keinen Ausweg aus einer verfahrenen Situation finden.
Dies kann der Fall sein, wenn die Ausbildung im Betrieb von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht oder Lernende die gestellten Anforderungen nicht oder nur teilweise zu erfüllen vermögen. In besonders schwerwiegenden Situationen kann die Aufsicht einen Lehrvertrag auflösen oder die erteilte Bildungsbewilligung widerrufen.

BBG Art. 24; BBV Art. 11

Meistens wird ein gemeinsames Gespräch mit den Vertragsparteien genügen, um solche Probleme zu lösen und den Fortlauf der beruflichen Grundbildung in erfolgreiche Bahnen zu lenken.

INFO


Die Aufsicht liegt bei den Kantonen.

Die Aufsicht vermittelt und berät bei Schwierigkeiten.