Dokumentation berufliche Grundbildung

1. Aufgaben während der beruflichen Grundbildung


OdA: Diesen Text können Sie gemäss Ihren Bedürfnissen anpassen.

Grundsätzlich haben Sie als lernende Person dieselben Rechte und Pflichten wie die Arbeitnehmenden des Betriebs. Der Lehrvertrag unterscheidet sich dennoch vom Arbeitsvertrag, weil Sie vom Betrieb ausgebildet werden und nicht als Arbeitnehmende/r angestellt sind. Als lernende Person haben Sie besondere Rechte und Pflichten, wie auch der Betrieb Ihnen gegenüber besondere Rechte und Pflichten hat. Sie werden von einer Berufsbildnerin oder einem Berufsbildner unterstützt, müssen aber auch Ihren Teil zur Ausbildung beitragen.

Die wichtigsten Aufgaben, von Ihnen und Ihrer Berufsbildnerin oder Ihrem Berufsbildner:

Aufgaben der lernenden Person

  • Grundsätzlich alles tun, um die Bildungsziele (aufgeführt in der Bildungsverordnung des Berufs) zu erreichen
  • Die Anordnungen der Berufsbildnerin / des Berufsbildners befolgen und Arbeiten gewissenhaft ausführen
  • Die Berufsfachschule und die obligatorisch erklärten überbetrieblichen Kurse besuchen
  • Eine Lerndokumentation führen, also regelmässig Lernberichte schreiben (bei den meisten Berufen obligatorisch) (OdA: diese Information gemäss Ihrer Bildungsverordnung anpassen)
  • Die eigene Zielerreichung beurteilen und auf das Gespräch mit Berufsbildner/in vorbereiten (Bildungsbericht)

Aufgaben der Berufsbildnerin / des Berufsbildners

  • Die lernende Person gemäss den Zielen der Bildungsverordnung ausbilden
  • Die Fürsorgepflicht gegenüber der lernenden Person wahrnehmen
  • Alle wichtigen Unterlagen abgeben und erklären sowie in den Betrieb einführen
    • Ausbildungsstationen im Betrieb zeigen
    • Bildungsplan erläutern
    • Führen der Lerndokumentation erklären und unterstützend begleiten
    • Ablage der Dokumente der beruflichen Grundbildung erklären (z.B. anhand des Registers dieser Dokumentation)
  • Zu Beginn und während der beruflichen Grundbildung Informationen zur Unfallverhütung und zum Gesundheits- und Umweltschutz weitergeben
  • Jedes Semester Lernziele vereinbaren, in einem Gespräch besprechen und einen Bildungsbericht erstellen
  • Lerndokumentation mindestens einmal pro Semester kontrollieren (OdA: gemäss Ihrer Bildungsverordnung anpassen, in der die Häufigkeit der Kontrolle festgehalten ist)
  • Erfahrungsnote geben (OdA: falls in der Bildungsverordnung festgehalten, dann gemäss Ihrer Bildungsverordnung anpassen)
  • Koordination der drei Lernorte – Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliches Kurzszentrum – (Kontakt aufrechterhalten)
  • Kontakt zu den Eltern pflegen

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Das Lexikon der Berufsbildung ist das Referenzwerk für die Begriffswelt der Berufsbildung: Es enthält 229 Stichwörter, die in kurzen und informativen Texten beschrieben werden. Deshalb ist es unentbehrlich - sowohl für Berufsbildner/innen als auch für Lernende.

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